Für Beratungsmandate, die wir nach Zeit abrechnen, gelten folgende Vereinbarungen und Hinweise:
• Vergütungsvereinbarung Beratung
• Hinweise
Im Einzelfall werden wir vereinbaren, dass unser außergerichtliches Tätigwerden und/oder unser gerichtliches Tätigwerden ebenfalls nach Zeit abgerechnet wird. Hierfür gelten folgende Regelungen:
• Vergütungsvereinbarung Beratung und außergerichtliche Vertretung
• Vergütungsvereinbarung gerichtliche Vertretung
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten zu tragen, kommt evtl. eine staatliche Kostenhilfe in Betracht:
• Für unser außergerichtliches Tätigwerden Beratungshilfe
• Für unser gerichtliches Tätigwerden Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe