Für Beratungsmandate, die wir nach Zeit abrechnen, gelten folgende Vereinbarungen und Hinweise:

Vergütungsvereinbarung Beratung
Hinweise

Im Einzelfall werden wir vereinbaren, dass unser außergerichtliches Tätigwerden und/oder unser gerichtliches Tätigwerden ebenfalls nach Zeit abgerechnet wird. Hierfür gelten folgende Regelungen:

Vergütungsvereinbarung Beratung und außergerichtliche Vertretung
Vergütungsvereinbarung gerichtliche Vertretung

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten zu tragen, kommt evtl. eine staatliche Kostenhilfe in Betracht:

• Für unser außergerichtliches Tätigwerden Beratungshilfe
• Für unser gerichtliches Tätigwerden Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe